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Volltext: "Urteile, die eigentlich keine sind"

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17 September

Urteile, die eigentlich keine sind

Man sagt, vor einigen Tagen hätte das Landgericht Hamburg wieder mal ein sogenannt "richtungweisendes Urteil" gefällt. Man entschied, dass ein Betreiber offener WLAN-Geräte mit einem darüber surfenden Cracker zu Mittätern werden. Ein Echo auf der WO4 war dann folgendes:

In der Konsequenz bringt dieses Urteil alle, die ihren WLAN-Zugang anderen öffentlich zur Verfügung, in eine rechtliche Grauzone ...


Dies stimmt so rechtlich nicht ...erstmal ...
Der Haken daran ist, dass es sich um ein Urteil eines Landgerichtes handelt. Das letzte Mal, als dieses Gericht entschied ging es um Linkhaftung. Seither schreiben alle möglichen Leute komische Disclaimer unter die eigenen Websites.

Nur leben wir eben nicht in USA sondern in Deutschland. Da gibt es Instanzen, die danach entscheiden. Jede Entscheidung dort ist dann eine Aufhebung dieses Urteils. Im Link-falle hatten sich Kläger und Beklagter dort außergerichtlich geeinigt. Damit ist dieses Landgerichtsurteil nie ergangen. Es hat keinerlei Rechtsrelevanz. Ebenso können andere Landgerichte komplett anders entscheiden.

Im Falle der offenen WLAN-Points handelt es sich nun noch nicht mal um ein Urteil sondern um eine einstweilige Verfügung. Es hat also kein Urteil gegeben und selbst wenn es das gegeben hätte, so hätte es keine Relevanz außer für die beiden betroffenen Parteien. Auch andere Landrichter würden im Zweifel anders entscheiden.

Falls aber vorsichtige Seelen unter den Lesern sind, so sei angemerkt, dass das brechen eines WEP-Keys von 64 Bit mit gängigen Methoden ca. 10 bis 120 Sekunden braucht. Man hat jedoch damit eine dieser Entscheidung folgend ausreichende Verschlüsselung. Warchalking kann man überdies auch als Betreiber betreiben.

Denk mal drüber nach :-)

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Geschrieben von harko um 00:24:00 Uhr - Kategorie: Technik
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